Chemikalien müssen sicher gelagert werden. Bei unsachgemäßer Lagerung von Chemikalien, insbesondere von Gefahrstoffen, können von diesen Gefahren für Mensch und Umwelt ausgehen.
Das Gefährdungspotenzial bei der Lagerung von Chemikalien hängt nicht nur von den Eigenschaften und Lagermengen der einzelnen Stoffe und Produkte ab. Besonders durch die Zusammenlagerung unterschiedlicher Chemikalien kann es zu einer nicht zu unterschätzenden Gefahrenerhöhung kommen. In einem Schadensfall – z. B. verursacht durch eine Leckage – können sich die Chemikalien vermischen und teils heftig miteinander reagieren. Die Folge kann unter anderem die Bildung gefährlicher Gase oder Dämpfe sein, aber auch eine Entzündung ist möglich.

In der Zusammenlagerungstabelle der TRGS 510 ist für jede Lagerklasse eine Aussage enthalten, ob eine Zusammenlagerung mit jeder der übrigen Lagerklassen grundsätzlich erlaubt ist, ein Zusammenlagerungsverbot besteht (d. h. eine Separatlagerung erforderlich ist) oder eine Einschränkung der Zusammenlagerung zu beachten ist (z. B. Getrenntlagerung im selben Lagerabschnitt).
Bei Einhaltung der TRGS 510 und der Vorschriften, auf die dort verwiesen wird, kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Gefahrstoffverordnung bei der Lagerung von Chemikalien erfüllt sind.
Die Lagerklassen der Bernd-Kraft®-Produkte finden Sie in den jeweiligen Produktinformationen unserer Sortiments- und Preisliste 2014.
