+49 (2 03) 51 94-0

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines - Geltungsbereich
  1. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, ihrer Geltung wird schriftlich zugestimmt. Sie gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
  2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
  3. Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
§2 Angebot - Angebotsunterlagen
  1. Ist die Bestellung des Kunden als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so behält sich die AnalytiChem GmbH vor, dieses innerhalb von 2 Wochen anzunehmen.
  2. An sämtlichen Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich die Fa. AnalytiChem GmbH die Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne ausdrückliche schriftlich erteilte Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
§3 Preise - Zahlungsbedingungen - Aufrechnungseinschränkung
  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten alle Preise "ab Werk" ausschließlich der gesetzlichen MwSt., Verpackung und des Versandes; diese Positionen werden gesondert in Rechnung gestellt. Ein Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
  2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, versteht sich der Kaufpreis als netto (ohne Abzug) und ist innerhalb von 15 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. Bei Fehlen einer ausdrücklichen Vereinbarung gelten die am Tag der Bestellung gültigen Preise gem. der offiziellen Preisliste der AnalytiChem GmbH als vereinbart.
  3. Tritt nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers ein, die befürchten lässt, dass die Bezahlung gefährdet wird oder werden solche bereits vor Vertragsabschluss vorhandene Umstände erst nachträglich bekannt, so erfolgen weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse oder Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des Rechnungsbetrages. Entsprechendes gilt, wenn sich der Besteller mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet. Ferner können wir in diesem Fall die sofortige Bezahlung sämtlicher offener Rechnungen aus der Geschäftsbeziehung verlangen, auch wenn die Rechnungsbeträge zuvor ganz oder teilweise gestundet oder durch Wechsel bezahlt waren.
  4. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  5. Bei Verträgen mit einer Lieferzeit von mehr als vier Monaten ist die AnalytiChem GmbH berechtigt, die Preise entsprechend zwischenzeitlich eingetretener Kostensteigerung aufgrund allgemeiner Lohnerhöhung oder Materialpreissteigerung anzupassen. Soweit die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Kaufpreises beträgt, hat der Besteller das Recht, den Vertrag innerhalb von 10 Tagen, Eingang bei der AnalytiChem GmbH, seit Mitteilung der Erhöhung schriftlich zu kündigen.
§4 Vertragsabschluss
  1. Die durch die AnalytiChem GmbH abgegebenen Angebote sind grundsätzlich unverbindlich. Erfolgt hierauf eine Bestellung ist dies als bindendes Angebot zu werten. Die Annahme kann durch die AnalytiChem GmbH wahlweise durch die Zusendung einer Auftragsbestätigung innerhalb zwei (2) Wochen erfolgen oder durch die vorbehaltlose Erbringung der bestellten Lieferungen oder Leistungen.
  2. Sofern ein Produkt bestellt wird, das mindestens einen Stoff enthält, der in Anhang XIV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 vom 18.12.2006 (Reach-VO) aufgenommen wurde, kommt ein wirksamer Vertrag erst dann zustande, wenn der Besteller, der AnalytiChem GmbH die Einhaltung der Verpflichtungen, die aus der vorstehend genannten Verordnung resultieren, schriftlich bestätigt hat und der AnalytiChem GmbH diese Bestätigung zugegangen ist.
  3. Bei offensichtlichen Fehlern, wie etwa Schreib- oder Rechenfehlern innerhalb im Rahmen einer Bestellung,
    behalten wir uns vor, den tatsächlichen Preis zu berechnen. In diesem Falle wird dem Besteller ein sofortiges Rücktrittsrecht gewährt.
  4. Technische Daten und Beschreibungen in Produktinformationen und Werbematerialien stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien der zu liefernden Ware oder Dienstleistung dar.
  5. Die Bestellung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Warenverfügbarkeit, sofern die mangelnde Warenverfügbarkeit auf einer nicht von der AnalytiChem GmbH zu vertretenden Nichtbelieferung basiert. Bei Nichtverfügbarkeit der Ware wird der Besteller unverzüglich informiert sowie eine bereits erbrachte Gegenleistung erstattet.
  6. Das Bestellangebot kann, soweit es sich nicht um Waren handelt, die nach Kundenspezifikation angefertigt bzw. die auf dessen spezielle Bedürfnisse zugeschnitten sind, oder um Handelsware, die nicht aus der Produktion der AnalytiChem GmbH stammt, von einem Verbraucher innerhalb von zwei Wochen gegenüber der AnalytiChem GmbH, Stempelstraße 6, 47167 Duisburg, nach Maßgabe von § 312 d BGB in Verbindung mit §§ 355, 357 BGB schriftlich, per E-Mail oder durch Rücksendung der Ware ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Bei folienverpackten Waren erlischt das Widerrufsrecht, sobald die Verpackung geöffnet wurde. Nach Ausübung des Widerrufs sind Sie zur vollständigen Rücksendung der Ware auf Ihre Kosten und Gefahr verpfl ichtet. Die Rücksendungskosten sind vom Besteller zu tragen, es sei denn die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten. Der Kaufpreis wird nach Eingang der Ware erstattet.
  7. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen personenbezogenen Daten werden unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) gespeichert und vertraulich behandelt. Sie werden darauf hingewiesen, dass die AnalytiChem GmbH die im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung erhaltenen Daten erheben, speichern, verarbeiten und nutzen wird, soweit dies für die ordnungsgemäße Bestellabwicklung und Information erforderlich ist.
  8. Soweit ein passwortgeschützter Online-Shopping-Zugang eingerichtet worden ist, haftet die AnalytiChem GmbH nicht für eine missbräuchliche Verwendung des Passworts, soweit dies vom Kunden fahrlässig ermöglicht worden ist.
§5 Lieferzeit
  1. Angegebene Lieferzeiten verstehen sich in Ermangelung individualvertraglicher Abreden als Richtwerte. Im Zweifel können diese aus Gründen, die nicht ausschließlich in der Sphäre der AnalytiChem GmbH liegen, um bis zu 3 Wochen überschritten werden, ohne dass wir in Verzug geraten. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen und die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpfl ichtung des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  2. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
  3. Die AnalytiChem GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder § 376 HGB ist, der Besteller als Folge eines von ihr zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist oder der Lieferverzug auf einer von ihr zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht.
    Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von ihr oder ihrer Erfüllungsgehilfen zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht oder soweit der von ihr zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
§6 Gefahrenübergang — Verpackungskosten
  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung "ab Werk" vereinbart. Der Versand geschieht auf Rechnung und Gefahr des Bestellers ab unserem Versandwerk oder Lager. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführenden Personen übergeben worden ist. Verpackung und Versand entsprechen hierbei den Sicherheitsanforderungen der Gefahrgutvorschriften in der jeweils gültigen Fassung.
  2. Aufträge über 200 Euro sind versandkostenfrei. Für Lieferungen ins Ausland gelten besondere Versandkosten.
  3. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.
  4. Auf ausdrücklichen, schriftlich mitgeteilten Wunsch des Bestellers schließt die AnalytiChem GmbH eine Transportversicherung ab; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.
§7 Zweckbestimmung der Produkte und Mängelhaftung
  1. Unsere Produkte sind Labor- und Prozesschemikalien, d. h. sie sind ausschließlich zu Labor-, Analyse- und Forschungszwecken sowie als Stoff oder Gemisch zur Weiterverarbeitung, mit Ausnahme der folgenden Produktgattungen: Arzneimittel, Lebensmittel, Futtermittel, Medizinprodukt, Biozid, Kosmetikum und Bedarfsgegenstand, bestimmt. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes zu dem jeweiligen Produkt im Angebot angegeben wurde, beziehen sich Referenzen auf Spezifikationen aus dem Arzneimittel-, Lebensmittel-, Futtermittel-, Kosmetik-, Medizinprodukte-, Biozid- oder Bedarfsgegenständebereich ausschließlich auf dort festgelegte Analyse- bzw. Grenzwerte und stellen keine Zusicherung der etwaig in derartigen Gesetzen geforderten Herstellungsart oder Herstellungsverfahren dar.
  2. Bei den Produkten der AnalytiChem GmbH kann es sich um Gefahrgut handeln. Diese sind zwar nach den einschlägigen Vorschriften gekennzeichnet. Das Nichtvorhandensein von Gefahrguthinweisen lässt nicht automatisch den Schluss zu, dass das Produkt harmlos ist.
  3. Alle Produkte entsprechen den Spezifikationen entsprechend dem Aufdruck auf dem Packungsetikett. Sämtliche Angaben auf den Etiketten und in einem Produktzertifikat sowie sämtliche Angaben zu Anwendungsmöglichkeiten beziehen sich auf die vertragsgemäße Beschaffenheit und stellen keine Eigenschaftszusicherung dar.
  4. Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser die Ware nach Erhalt unverzüglich untersucht hat und vorhandene Mängel oder Fehlmengen rügt.
  5. Soweit ein Mangel vorliegt, ist der Besteller nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung ist die AnalytiChem GmbH verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
  6. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
  7. Die AnalytiChem GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit ihr keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  8. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  9. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
  10. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang auf den Besteller; die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt.
§8 Gesamthaftung
  1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
  2. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§9 Eigentumsvorbehalt — Forderungsabtretung
  1. Bis zur vollständigen Zahlung der Ware verbleibt diese im alleinigen Eigentum der AnalytiChem GmbH. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers — abzüglich angemessener Verwertungskosten — anzurechnen.
  2. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
  3. Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter hat der Besteller unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Soweit der Pfändende nicht in der Lage sein sollte, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
  4. Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern; er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung an uns ab. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Die AnalytiChem GmbH verpflichtet sich, die Forderung nicht selbst einzuziehen, solange der Besteller nicht in Zahlungsverzug gerät oder kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Ist dies der Fall, hat der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen aushändigen und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung unverzüglich mitzuteilen.
  5. Die Verarbeitung, Vermischung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für die AnalytiChem GmbH vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, nicht in ihrem Eigentum stehenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt, so erwirbt sie das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
  6. Die AnalytiChem GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der AnalytiChem GmbH.
§10 Schlußbestimmungen
  1. Sofern der Besteller Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist Gerichtsstand für alle Forderungen aus diesem Vertrag Duisburg; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Duisburg Erfüllungsort.
  4. Sämtliche Darstellungen und Texte der Homepage der AnalytiChem GmbH einschließlich vorstehender AGB sind urheberrechtlich geschützt. Jegliche Verwendungen, insbesondere Vervielfältigungen, Nachahmungen o.ä. sind ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung der AnalytiChem GmbH untersagt.